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5. EU Geldwäscherichtlinie in Vorbereitung – Empfehlungen an ESAs

5. EU Geldwäscherichtlinie in Vorbereitung – Empfehlungen an ESAs

Mit der supranationalen EU-Risikoanalyse wurden

  • Empfehlungen für die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs)
  • Empfehlungen für Aufsichtsbehörden außerhalb des Finanzsektors
  • Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

erarbeitet.

Empfehlungen zum Umfang der nationalen Risikoanalyse Geldwäscheprävention und Umsetzung Geldwäschegesetz 2017 finden Sie direkt hier.

 

5. EU Geldwäscherichtlinie in Vorbereitung – Empfehlungen an ESAs

 

5. EU Geldwäscherichtlinie in Vorbereitung – Empfehlungen an ESAs – Empfehlungen für die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs)

Im Finanzsektor spielen die ESAs eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Kapazität der EU zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen.

Die Kommission empfiehlt, dass die ESAs:

  • verstärkt über die GW/TF-Risiken aufklären und geeignete Maßnahmen zum weiteren Aufbau der Kapazität der Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermitteln. In diesem Zusammenhang sollten sie Peer-Reviews zur praktischen risikobasierten Überwachung durchführen und geeignete Maßnahmen entwickeln, um die Wirksamkeit der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen;
  • weitere Initiativen einleiten, um die Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden zu verbessern. In diesem Zusammenhang haben die ESAs kürzlich beschlossen, eine gezielte Maßnahme zur Verbesserung des Rahmens für die Kooperation der Finanzaufsichtsbehörden durchzuführen;
  • weitere Lösungen für die Überwachung von Wirtschaftsteilnehmern erarbeiten, die den „Europäischen Pass“ in Anspruch nehmen. Die gemeinsame Taskforce der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) „Zahlungsdienste und Bekämpfung von Geldwäsche“ hat ihre diesbezügliche Arbeit bereits aufgenommen. Sie bemüht sich zu klären, wann Vermittler und Händler tatsächlich „Niederlassungen“ sind, und prüft verschiedene Szenarien, die zur Abschwächung der bestehenden Risiken beitragen werden;
  • aktualisierte Leitlinien zur internen Governance vorlegen, um Erwartungen an die Tätigkeit der zuständigen Beamten in den Finanzaufsichtsbehörden noch besser zu verdeutlichen;
  • weitere Leitlinien zur Feststellung der Identität wirtschaftlicher Eigentümer von Investitionsfonds, insbesondere in Fällen mit höherem GW/TF-Risiko, vorlegen

und

  • operative Risiken bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und im Zusammenhang mit den jeweiligen Unternehmen/Geschäftsmodellen in den Bereichen Firmenkundengeschäft, Privatkundengeschäft und institutionelle Investitionen sowie in Verbindung mit Geld- oder Finanztransferdiensten und E-Geld analysieren; diese Analyse sollte im Zusammenhang mit der vorzulegenden gemeinsamen Stellungnahme über Risiken im Finanzsektor nach Artikel 6 Absatz 5 der Vierten Geldwäscherichtlinie durchgeführt werden.

 

Empfehlungen für Aufsichtsbehörden außerhalb des Finanzsektors – 5. EU Geldwäscherichtlinie in Vorbereitung – Empfehlungen an ESAs

Außerhalb des Finanzsektors besteht kein den ESAs vergleichbares Gremium oder eine vergleichbare Behörde auf EU-Ebene. Nach dem EU-Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können die Mitgliedstaaten Selbstverwaltungseinrichtungen außerhalb des Finanzsektors die Übernahme von Aufsichtsfunktionen bei Steuerberatern, Abschlussprüfern, externen Buchprüfern, Notaren, sonstigen selbständigen Angehörigen von rechtsberatenden Berufen und Immobilienmaklern genehmigen.

In den meisten Mitgliedstaaten ist die Aufsicht in diesen Sektoren durch Defizite in Bezug auf Kontrollen, Führung und Berichterstattung durch Angehörige von rechtsberatenden Berufen insbesondere in den zentralen Meldestellen beeinträchtigt.

Daher sollten sich die Selbstverwaltungseinrichtungen bemühen, die Anzahl der themenbezogenen Kontrollen und Berichte zu erhöhen. Außerdem sollten sie Schulungen durchführen, um zu einem besseren Verständnis der Risiken und der Verpflichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beizutragen.

 

Empfehlungen an die Mitgliedstaaten – 5. EU Geldwäscherichtlinie in Vorbereitung – Empfehlungen an ESAs

Je nach den ermittelten Risiken in den in der supranationalen Risikobewertung berücksichtigten Sektoren empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten die folgenden Abschwächungsmaßnahmen. Die Empfehlungen sollten als Bezugsrahmen betrachtet werden, der an die auf nationaler Ebene bereits getroffenen Maßnahmen angepasst werden kann.

Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick:

  • Umfang der nationalen Risikobewertungen
  • Wirtschaftliche Eigentümer
  • Angemessene Ressourcen für Aufsichtsbehörden und zentrale Meldestellen
  • Zunahme der Prüfungen vor Ort durch Aufsichtsbehörden
  • Themenbezogene Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden
  • Erwägungen im Hinblick auf eine Ausweitung der Liste der Verpflichteten
  • Angemessene Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber den Kunden bei gelegentlichen Transaktionen
  • Angemessene Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber den Kunden bei Schließfachverwaltungsdiensten und ähnlichen Diensten
  • Regelmäßige Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und Verpflichteten
  • Sonderschulungen und laufende Schulungen für Verpflichtete
  • Jahresberichte von zuständigen Behörden/Selbstverwaltungseinrichtungen über die Tätigkeiten der Verpflichteten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Zuständigkeitsbereich

 

Empfehlungen aus der supranationalen Risikobewertung – Grundsatz „Befolgen oder erläutern“ – 5. EU Geldwäscherichtlinie in Vorbereitung – Empfehlungen an ESAs

Die supranationale Risikobewertung hat gezeigt, dass der EU-Binnenmarkt immer noch durch GW/TF-Risiken gefährdet ist. Terroristen nutzen vielfältige Methoden, um Mittel zu beschaffen und zu bewegen.

Straftäter setzen auf komplexere Strukturen und nutzen neue Möglichkeiten in Verbindung mit dem Aufkommen neuer Dienstleistungen und Produkte zur Geldwäsche. Maßnahmen zur Vermeidung des Missbrauchs des Finanzsystems sind entscheidend, um die Handlungsmöglichkeiten von Terroristen und Straftätern einzuschränken und im Bereich der organisierten Kriminalität die wirtschaftlichen Vorteile auszuschließen, auf die die einschlägigen illegalen Tätigkeiten letztlich abzielen.

Die im Laufe der vergangenen beiden Jahre entstandene fundierte Bewertung hat die Notwendigkeit der Optimierung bestimmter Bestandteile des Rechtsrahmens sowie einer Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure zur Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen deutlich gemacht.

Einige Maßnahmen wurden mit der vierten EU Geldwäscherichtlinie getroffen, und die Kommission wird die in diesem Bericht beschriebenen neuen Maßnahmen einführen, um eine angemessene Abschwächung der bestehenden Risiken zu bewirken. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen in diesem Bericht zügig umzusetzen.

Wenn Mitgliedstaaten beschließen, keine der folgenden Empfehlungen in ihre nationalen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu übernehmen, müssen sie nach Artikel 6 der Vierten Geldwäscherichtlinie die Kommission über ihre Entscheidung unterrichten und ihre Entscheidung begründen (Grundsatz „Befolgen oder erläutern“). Wenn diese Unterrichtung nicht erfolgt, wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten den Empfehlungen nachkommen.

Um die erforderliche Wirkung sicherzustellen, sollten die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die Entwicklungen im Hinblick auf Finanzdienstleistungen sowie an neue Bedrohungen und an die im Entstehen begriffenen Risiken angepasst werden.

Daher wird die Kommission die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Ergebnisse der supranationalen Risikobewertung überwachen und spätestens bis Juni 2019 über diese Ergebnisse berichten. In diesem Bericht wird auch bewertet werden, wie die auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen sich in der Praxis bewährt haben.

Angesichts einer ständig wachsenden Herausforderung, bei der sich immer neue Schlupflöcher auftun, müssen alle Akteure wachsam sein und ihre Anstrengungen und ihre Zusammenarbeit verstärken: Ein abgestimmtes Vorgehen ist dringender denn je erforderlich, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen und so die Stabilität des Binnenmarkts sowie die Sicherheit der EU-Bürger und der Gesellschaft insgesamt zu erhöhen.

 

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