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Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG

Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG

 

Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG – Die Finanzmarktaufsicht Österreich hat für die Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein Rundschreiben am 13.03.2018 mit den wesentlichen Regelungen veröffentlicht.

 

In unserem Informationsblog Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG erhalten Sie die wesentlichen Empfehlungen auf einen Blick:

Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG

In der Nationalen Risikoanalyse wurden beispielsweise folgende Faktoren als „Bedrohung“ bzw. „Bedrohungsfaktor“ qualifiziert und mit einem entsprechenden Risiko im Bereich „Mittel“ bis „Hoch“ bewertet:

  1. Terrorismusfinanzierung, Risiko: „Mittel“

Zahlungsflüsse in und von Krisenregionen, das Problem der Nutzung informeller Geldkreisläufe (Hawala), organisierte Finanzierung über Spenden und damit einhergehender Gebrauch von NPOs wurden als Risiken im Hinblick auf Terrorismusfinanzierung in Österreich festgestellt.  b. Proliferation, Risiko „Hoch“

Österreich ist Transit- und Zielland für proliferationsrelevante Güter sowie Zielland für illegale Beschaffungsaktivitäten. Als besonders problematisch sind „Dual Use“ Güter iZm hochentwickelten Industriegütern aus Österreich zu sehen.  c. Suchtmittelkriminalität, Risiko „Mittel“ bis „Hoch“

Österreich ist Transit- und Verbraucherland entlang der „Balkan-Route“, als Schmuggelroute insbesondere für Opiatprodukte aus Afghanistan und dem damit einhergehenden Bargeldschmuggel.  d. Korruption, Risiko „Mittel“ bis „Hoch“

In der Nationalen Risikoanalyse wurde festgestellt, dass Geldwäscherei iVm Korruptionsdelikten während der letzten Jahre deutlich an Bedeutung zugenommen hat. Am häufigsten kommen konkrete Verdachtsfälle von Geldwäsche überwiegend in komplexen Fällen, die dem Bereich der „Wirtschaftskriminalität“ zuzuordnen sind, vor. Ebenso deutlich an Bedeutung gewannen jene Geldwäscheverdachtsermittlungen mit (un)mittelbarem Auslandsbezug, wobei konkret als Vortat im Ausland begangene Korruptionsdelikte einen Geldfluss nach Österreich annehmen ließen. e. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Risiko „Hoch“

Trotz gesetzlicher Verpflichtung die Identität von wirtschaftlich Berechtigten festzustellen und zu überprüfen, erfolgt insbesondere bei Geschäften, bei denen (Offshore-) Firmenkonstruktionen verwendet werden, häufig keine hinreichende Abklärung der Identität des/der wirtschaftlich Berechtigten. Die Einholung dieser Informationen ist oftmals nicht möglich, da die dem Geschäft zugrunde liegenden Konstrukte zu komplex sind; darüber hinaus „erschöpft“ sich der Inlandsbezug meist in der Kontoverbindung oder der bloßen Existenz eines Unternehmens. Dies ist auch bei jenen Firmen der Fall, die in Österreich von Rechtsanwälten und Notaren als Treuhänder eröffnet werden. Offshore-Konstrukte können laut nationaler Risikoanalyse nicht nur der Steuerhinterziehung dienen, sondern können auch mit einer Vielzahl strafrechtlicher Delikte in Zusammenhang stehen wie z.B. Betrug, betrügerischer Krida, Untreue sowie Amtsdelikten (Korruption/Bestechungen). Unterschieden werden in der nationalen Risikoanalyse folgende Erscheinungsformen:  – Offshoreunternehmen mit Konto im Inland: Gutschriften auf den Konten erfolgen z.B. im Rahmen des Auslandszahlungsverkehrs, angesammelte Kontoguthaben werden bar behoben oder weiter transferiert. Wer tatsächlich wirtschaftlicher Eigentümer ist, ist kaum feststellbar. – Offshoreunternehmen mit einer inländischen Geschäftsadresse und/oder einem Konto im Inland. Von der Adresse in Österreich werden administrative Tätigkeiten wie z.B. Postsendungen, Rechnungslegungen, Telefonumleitungen, Zahlungsanweisungen etc. durchgeführt. Das Grundgeschäft wird nicht in Österreich abgewickelt und ist auch in diesen Fällen oftmals nicht bekannt, wer tatsächlich wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens ist.  – Österreichische juristische Personen werden für ausländische Treuhänder oder Offshoreunternehmen gegründet und von Österreich aus verwaltet. Getätigte Transaktionen bzw. „Warenlieferungen“ betreffen häufig „geistige Leistungen“ wie z.B. Beratung, „feasibility studies“ o.ä., wobei es sich meist um Scheinrechnungen handelt. Als Geschäftsführer, Gesellschafter bzw. Vorstand treten österreichische Staatsbürger auf; viele juristische Personen sind an derselben Firmenadresse registriert.

 

Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG – Nähere Ausführungen zum Finanzmarkt

Bei der Beurteilung der einzelnen Sub-Sektoren (Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen etc.) des Finanzsektors in der Nationalen Risikoanalyse handelt es sich um keine absolute Einschätzung des konkreten Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungs-Risikos der einzelnen (österreichischen) Sub-Sektoren. Die jeweilige Beurteilung bezieht sich vielmehr auf die relative Risikogeneigtheit eines Sub-Sektors im Vergleich zu anderen Branchen anhand objektivierter, struktureller Risikokriterien. So ist z.B. das abstrakte Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungs-Risiko von österreichischen Kreditinstituten jedenfalls höher einzuschätzen als jenes von österreichischen Versicherungsunternehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der österreichische Bankensektor deshalb in concreto einem hohen Risiko unterliegt oder gar eine potentielle Schwachstelle darstellt.

 

Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG – Subkategorie: Kreditinstitute,

Der österreichische Bankenmarkt stellt aufgrund der traditionell hohen Bankenlastigkeit und der relativen Größe eine hohe Bedeutung für den österreichischen Finanzmarkt dar. Er fungiert als „Gatekeeper“ für Osteuropa (IWF, 2012) und ist somit eines von 25 systemrelevanten globalen Finanzzentren. Die Eigenschaft und Vielfalt der Produkte und Dienstleistungen sowie Vertriebsnetzwerke und Kundenstruktur des österreichischen Bankensektors tragen weiters zum erhöhten abstrakten Risiko bei, wenngleich die traditionell wichtige Rolle des Bankgeheimnisses durch diverse gesetzliche Maßnahmen zunehmend an Bedeutung verloren hat.

 

Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG – Produkte, Dienstleistungen und Transaktionen

 

20 Aufgrund der Vielzahl der angebotenen Finanzprodukte und –dienstleistungen sowie der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sind Banken für Aktivitäten der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besonders attraktiv. Besonders dem Zahlungsverkehr kommt diesbezüglich mit der zunehmenden Internationalisierung der Finanzströme und des damit einhergehenden Transaktionsaufkommens eine besondere Bedeutung zu. Neben der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs unterliegen vor allem die Bargeldabwicklung, Prepaid, Zahlungs- bzw. Kreditkarten sowie geldnahe Finanzanlagen (z.B. Termingelder, Guthaben auf Sparbüchern) mit hoher Liquidität einem erhöhten Risiko. Weiters wird in der Nationalen Risikoanalyse auf das Risiko von E-Banking–Produkten und -Dienstleistungen (d.h. Überweisungen, elektronische Rechnungsbegleichungen oder Kontoeröffnung per Internet) hingewiesen.

 

Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG -Kunden

 

21 Österreichische Banken decken ein breitgefächertes Kundenspektrum ab. Hierunter befinden sich u.a. Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen, ausländischen Korrespondenzbanken, PEPs, Stiftungen, NPOs oder sonstige Kundenbeziehungen, die ausgehend von ihrer Typologie ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung aufweisen können, wie etwa Geschäftsbeziehungen zu Kunden aus Regionen mit erhöhtem geographischen Risiko. Österreichische Kreditinstitute werden von ausländischen Kunden unter Umständen auch gezielt aufgrund des Bankgeheimnisses und der damit erhofften Diskretion ausgesucht. Aus diesem Grund ist bei Geschäftsbeziehungen zu Devisenausländern ein allfälliger wirtschaftlicher oder sonstiger Konnex zum Standort Österreich verstärkt zu überprüfen bzw. ist ein solcher zu hinterfragen.

 

Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG – Geographie

 

Österreichische Kreditinstitute sind über Zweigniederlassungen, Tochterunternehmen oder grenzüberschreitend im Wege der Dienstleistungsfreiheit in CESEE-Ländern tätig. Insbesondere in jenen Ländern, die nicht der 4. Geldwäsche-RL oder gleichwertigen Anforderungen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung unterliegen, ist von einem erhöhten Missbrauchsrisiko auszugehen. Umso wichtiger ist die seitens der österreichischen Kreditinstitute – in ihrer Eigenschaft als Mutterunternehmen – verpflichtende Sicherstellung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten, die zumindest jenen der 4. Geldwäsche-RL entsprechen, durch die entsprechende Formulierung und Implementierung von konzern- bzw. unternehmensinternen Richtlinien.

 

Bedrohungen und Bedrohungsfaktoren – Risikoanalyse FM-GwG – Ergebnis

Im Ergebnis wird die relative Risikogeneigtheit des Bankensektors aufgrund der oben angeführten Faktoren mit „Mittel“ bis „Hoch“ bewertet.

 

Compliance & Geldwäschebeauftragter –  Seminar Geldwäsche

Unsere Praxisseminare Geldwäsche und Fraud – BasisseminarGeldwäsche und Fraud – AufbauseminarGeldwäsche & Fraud – Update und Geldwäsche & Fraud – Forum verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen und unterstützen Sie dabei, Geldwäsche- und Betrugsstrukturen zu erkennen, zu bewerten und rechtzeitig zu verhindern. In den Compliance-Seminaren wie ComplianceCompliance für VertriebsbeauftragteNeue Compliance-Funktion gemäß MaRisk oder auch Compliance im Fokus der Bankenaufsicht werden Ihnen die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen Compliance, Datenschutz, IT, Zentrale Stelle und Interner Revision näher gebracht. Auch die Mindestanforderungen zum Aufbau eines Gesamt-IKS werden hier beispielsweise näher erläutert.

Zudem haben Sie die Chance, nach Teilnahme der Seminare die Zertifizierungslehrgänge zum Compliance Officer, zum AML & Fraud Officer oder zum Geldwäsche-Beauftragter zu absolvieren.

Depot A Management und Asset Management –  Seminar Geldwäsche

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Neues Datenschutzgesetz DS-GVO – Seminar Geldwäsche

Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind folgende 10 Punkte. Künftig gelten das Marktortprinzip, sog. räumlicher Anwendungsbereich, neue Grundsätze der Datenverarbeitung, ein Verzeichnis aller Datenverarbeitungstätigkeiten, die Erweiterung der Informationspflichten, das Recht auf Vergessenwerden“, Schutz personenbezogener Daten von Kindern, Datenschutzfolgenabschätzung, das Prinzip des „One-Stop-Shop“, die verschärften Meldepflicht von „Datenpannen“ sowie deutlich verschärfte Sanktionen und Bußgelder. Mit unserer Seminarreihe Datenschutz im Unternehmen erhalten Sie alle Neuerungen kompakt aufbereitet.

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