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GELDWÄSCHE UPDATE

Geldwäsche Update: Aktuelle Entwicklungen und effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche

Geldwäsche stellt Unternehmen und Finanzinstitutionen vor eine große Herausforderung. Die Bekämpfung von Geldwäsche erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der aktuellen Entwicklungen und ein breites Wissen über die effektivsten Maßnahmen.

Unser Seminar „Geldwäsche Update“ vermittelt dir die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Unsere erfahrenen Experten zeigen dir, wie du aktuelle Bedrohungen und Risiken erkennen und effektiv bekämpfen kannst. Wir vermitteln dir außerdem praxisnahe Lösungen und Best Practices, um dein Unternehmen vor den Auswirkungen von Geldwäsche zu schützen.

Unsere Seminare sind auf die Bedürfnisse von Fachleuten aus den Bereichen Compliance, Geldwäschebekämpfung, Recht und Risikomanagement zugeschnitten. Wir bieten dir eine interaktive Lernumgebung, in der du mit anderen Teilnehmern und unseren Experten zusammenarbeiten und Erfahrungen austauschen kannst.

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Geldwäscheprävention Update: 6. EU Geldwäscherichtlinie

6. EU Geldwäscherichtlinie – Änderungen im Überblick – Mit der 6. EU Richtlinie 2018/1673 vom 23. Oktober 2018 erfolgte eine weitere Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Hierzu werden 24 Erwägungsgründe für eine verbesserte Prävention gegen Geldwäsche, Terrorismusfinzierung und Proliferationsfinanzierung angeführt. Die Richtlinie ist bis zum 3. Dezember 2020 umzusetzen.

  • „Melden schützt Dich!“. Diese Aussage könnte künftig unter Umständen nur noch eingeschränkt gelten. Bei einer zuvor erstatteten Verdachtsmeldung kann dies ein Problem in der Praxis des Geldwäschebeauftragten werden. Die Haltefrist von drei Werktagen (§ 46 Abs. 1 GwG) ist abgelaufen und es liegt keine Einstellungsverfügung der FIU vor. Vertragliche Pflichten machen aber die Durchführung der Transaktion erforderlich. Nach der 6. EU Geldwäscherichtlinie können Mitgliedsstaaten (explizit) regeln, dass eine Handlung wegen Geldwäsche strafbar ist, wenn der Täter den Verdacht hatte oder ihm bekannt hätte sein müssen. (Art. 3 Abs. 2 der 6. EU Geldwäscherichtlinie).
  • Wenn der Täter Verpflichteter iSd. § 2 Abs. 1 GwG ist (Art. 6 Abs. 1 b) der 6. EU Geldwäscherichtlinie) gilt dies als straferhöhender Umstand im Sinne der 6. EU Geldwäscherichtlinie.

Geldwäscheprävention Update

Was ist die sektorspezifische Risikoanalyse Geldwäsche?

Aufbauend auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse (NRA) 2019 werden in dieser Sektoranalyse die in Deutschland nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeit für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken untersucht.

Nach deutschem Recht wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Unter Berücksichtigung des risikobasierten Ansatzes konzentriert sich diese Risikoanalyse auf juristische Personen des privaten Rechts.

Das BMF kommt mit der sektorspezifischen Risikoanalyse zu folgendem Ergebnis: Es ist keine spezifische Anfälligkeit einzelner deutscher Rechtsformen für den Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erkennbar.

Was ist die sektorale Risikoanalyse Geldwäsche?

Das BMI hat die sektorale Risikoanalyse mit dem Schwerpunkt Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland veröffentlicht.

Die sektorale Risikoanalyse dient dazu, die Risiken der Terrorismusfinanzierung in Deutschland durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen (NPO) detailliert
zu untersuchen. Dadurch soll insbesondere das Risikobewusstsein der relevanten Behörden sowie der Akteure im Non-Profit-Sektor weiter geschärft werden. Des Weiteren werden zum Ende der Analyse Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Die sektorale Risikoanalyse folgt auf die erste deutsche Nationale Risikoanalyse, die im Jahr 2019 abgeschlossen wurde. Durch die Nationale Risikoanalyse wurde die Bedrohung, dass terroristische Organisationen Finanzierungsaktivitäten in Deutschland entfalten, mit mittel-hoch bewertet.


Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen

1. Verfolge regelmäßig aktuelle Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene: Überprüfe mindestens einmal pro Woche offizielle Dokumente, Websites und andere verfügbare Ressourcen, um sicherzustellen, dass dein Unternehmen auf aktuelle Entwicklungen reagiert.

2. Erstelle und aktualisiere eine Liste der betroffenen Personen, Organisationen und Länder: Erstelle eine Liste der Personen, Organisationen oder Länder, die derzeit Sanktionen oder Embargos unterliegen und aktualisiere diese regelmäßig, um sicherzustellen, dass dein Unternehmen über aktuelle Informationen verfügt.

3. Nutze ComplianceSoftware: Setze eine ComplianceSoftware ein, um Transaktionen zu überwachen und zu verhindern, dass gegen Sanktionen und Embargos verstoßen wird.

4. Schule deine Mitarbeiter: Schule und informiere Sie deine Mitarbeiter darüber, wie man Sanktionen und Embargos befolgt.

5. Entwickle ein striktes ComplianceProgramm: Entwickle ein ComplianceProgramm, um sicherzustellen, dass dein Unternehmen kontinuierlich Sanktionen und Embargos befolgt.

6. Überprüfe Konten und Transaktionen: Überprüfe regelmäßig Konten und Transaktionen, um sicherzustellen, dass Sanktionen und Embargos eingehalten werden.

7. Erstelle AuditBerichte: Erstelle AuditBerichte, um dein ComplianceProgramm zu überprüfen und zu verbessern.

Richtiger Umgang mit Sanktionslistentreffern

Richtlinien zum Umgang mit Sanktionen und Sanktionslistentreffern sind abhängig von den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Verhaltenskodizes des Unternehmens. In einigen Fällen können Sanktionen schwere strafrechtliche Konsequenzen haben. Sanktionen können auch nicht nur gegen Personen, sondern auch gegen Unternehmen oder Länder verhängt werden. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen entsprechende Richtlinien entwickeln, um mit Sanktionslistentreffern umzugehen. Diese Richtlinien können beispielsweise die folgenden Punkte beinhalten:

  • Ein Verbot, Geschäfte mit den betroffenen Personen, Unternehmen oder Ländern zu tätigen.
  • Eine obligatorische Überprüfung aller Parteien, mit denen das Unternehmen Geschäfte tätigt, auf Sanktionslistentreffer.
  • Ein Verbot, Konten für Personen, Unternehmen oder Länder zu eröffnen oder zu betreiben, die auf Sanktionslisten stehen.
  • Eine obligatorische Überprüfung der Kunden auf Sanktionslistentreffer, bevor Dienstleistungen erbracht werden.
  • Eine klare Richtlinie, wie das Unternehmen auf Sanktionslistentreffer reagieren muss.
  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter über den Umgang mit Sanktionslistentreffern.
  • Eine klare Richtlinie, wie die Verstöße gegen die Sanktionslisten gemeldet werden müssen.
  • Eine klare Richtlinie, wie das Unternehmen Sanktionen verhindern kann.