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Subkategorie: Kreditinstitute – Nationalen Risikoanalyse – FM-GwG

Subkategorie: Kreditinstitute – Nationalen Risikoanalyse – FM-GwG – Die Finanzmarktaufsicht Österreich hat für die Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein Rundschreiben am 13.03.2018 mit den wesentlichen Regelungen veröffentlicht.

 

In unserem InformationsblogSubkategorie: Kreditinstitute – Nationalen Risikoanalyse – FM-GwG erhalten Sie die wesentlichen Empfehlungen auf einen Blick:

Subkategorie: Kreditinstitute - Nationalen Risikoanalyse – FM-GwG

 

Subkategorie: Kreditinstitute – Nationalen Risikoanalyse – FM-GwG

Moderne Kapitalmärkte bzw. die darauf gehandelten Finanzinstrumente eignen sich aufgrund von Transaktionen, die bei liquiden Produkten schnell und häufig durchgeführt werden können, insbesondere für die Verschleierung der Mittelherkunft. In diesem Zusammenhang ist es daher besonders wichtig, dass Finanzinstitute über ausreichende Kenntnisse über ihre Kunden und deren Veranlagungsprofil verfügen, um so allfällige Abweichungen vom zu erwartenden Verhalten bzw. Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Nutzen bestmöglich erkennen zu können.

Subkategorie: Kreditinstitute – Nationalen Risikoanalyse – FM-GwG – Kunden

Erkennbar ist jedoch gemäß Nationaler Risikoanalyse eine Marktausrichtung auf das Geschäft mit gehobenen Privatkunden sowie professionellen Kunden. Vor allem im Privatkundenbereich stellen sogenannte „High-Net-Worth Individuals“ ein spezielles Kundensegment dar und können diese, vor allem in Hinblick auf eine allfällige PEP-Eigenschaft, ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung darstellen.

Subkategorie: Kreditinstitute – Nationalen Risikoanalyse – FM-GwG – Geographie

Abgesehen von einigen Banken und Wertpapierdienstleistern, die vor allem im Rahmen der privaten Vermögensveranlagung aktiv u.a. auch um vermögende ausländische Kunden werben, beschränken sich österreichische Wertpapierdienstleister überwiegend auf den inländischen Markt.

 

Subkategorie: Kreditinstitute – Nationalen Risikoanalyse – FM-GwG – Ergebnis

Im Ergebnis wird die relative Risikogeneigtheit des Kapitalmarkts bzw. Wertpapierdienstleistungssektors aufgrund der oben angeführten Faktoren mit „Mittel“ bewertet.

 

Subkategorie: Kreditinstitute – Nationalen Risikoanalyse – FM-GwG – Verknüpfung mit anderen Finanzintermediären

Globale Telekommunikationsnetzwerke (z.B. SWIFT) ermöglichen einen standardisierten grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr mit geringen Transaktionskosten, wodurch der geografische Standort der Marktteilnehmer an Bedeutung verliert. Der internationale Waren- und Dienstleistungsverkehr und die damit verbundenen Kapitalströme haben zur Folge, dass Kredit- und Finanzinstitute täglich eine sehr hohe Zahl an grenzüberschreitenden Transaktionen zu bewältigen haben. Hierfür bedarf es eines funktionierenden Zahlungssystems bzw. Korrespondenzbankennetzwerks. Vor allem letzteren kommt eine besondere Stellung zu, zumal Gelder illegaler Herkunft angesichts der Internationalität des Wirtschaftskreislaufs zunehmend über nationale bzw. EU-Grenzen hinweg fließen. Da die Teilnehmer dieses Netzwerks keinen einheitlichen Standards zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung unterliegen, können Schwachstellen in einzelnen Jurisdiktionen zur Einspeisung von Geldern aus illegaler Herkunft bzw. auch legaler Gelder zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung in den internationalen Geldkreislauf ausgenützt werden. Dementsprechend wird das vom (internationalen) Zahlungsverkehr ausgehende Risiko mit „Mittel“ bis „Hoch“ bewertet.

 

Compliance & Geldwäschebeauftragter –  Geldwäsche

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Depot A Management und Asset Management –  Seminar Geldwäsche

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Neues Datenschutzgesetz DS-GVO – Seminar Geldwäsche 

Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind folgende 10 Punkte. Künftig gelten das Marktortprinzip, sog. räumlicher Anwendungsbereich, neue Grundsätze der Datenverarbeitung, ein Verzeichnis aller Datenverarbeitungstätigkeiten, die Erweiterung der Informationspflichten, das Recht auf Vergessenwerden“, Schutz personenbezogener Daten von Kindern, Datenschutzfolgenabschätzung, das Prinzip des „One-Stop-Shop“, die verschärften Meldepflicht von „Datenpannen“ sowie deutlich verschärfte Sanktionen und Bußgelder. Mit unserer Seminarreihe Datenschutz im Unternehmen erhalten Sie alle Neuerungen kompakt aufbereitet.

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