Drittstaaten mit hohem Risiko – §15 Abs. 3 Nr. 1b)
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.
Drittstaaten mit hohem Risiko – §15 Abs. 3 Nr. 1b)
15 Abs. 4 GwG umschreibt ein Mindestmaß an verstärkten Sorgfaltspflichten, das in den Fällen des § 15 Abs. 3 Nr. 1 b)...
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